AGB
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma WERBEHAVEN, Inhaber Marc Siliax, (nachfolgend "Dienstleister"), gelten für alle Verträge und Leistungen die ein Unternehmer oder Verbraucher (nachfolgend beide "Kunde") mit dem Dienstleister abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann persönlich, per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Dienstleisters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Dienstleister richten. Der Dienstleister lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Waren und Dienstleistungen zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Dienstleister abzugebende Annahmeerklärung persönlich, per E-Mail oder Brief annehmen. Angebote sind freibleibend, Ihre Gültigkeit wird auf den Angeboten extra ausgewiesen. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Dienstleisters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Dienstleister nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Dienstleisters sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen die Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Angebot des Dienstleisters mitgeteilt werden.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechsel- kursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3.5 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nicht ein späteres Zahlungsziel angegeben ist. Rechnungen, die nicht bis zum Zahlungsziel ausgeglichen sind, geraten automatisch in Zahlungsverzug.
3.6 Ab Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Dienstleister berechtigt eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro und Verzugszinsen von 9% p.a. über dem aktuellen Basiszinssatz bei Handelsgeschäften und 5% p.a. bei Verbrauchergeschäften zu berechnen. Rechtsgrundlage §288
3.7 Sämtliche Kosten eines eventuellen Mahnverfahrens sind vom Schuldner / Kunden zu tragen
3.8 Der Dienstleister behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Vereinbarung der Zahlungsart Rechnung kann vom Dienstleister ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
3.9 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Dienstleisters gutgeschrieben wurde. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.10 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Dienstleister berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der Dienstleister ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Dienstleister berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.3 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Dienstleister zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Dienstleister wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Dienstleister die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Dienstleister die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
5) Montagen / Verarbeitung / Haltbarkeiten
5.1 Bei übernommenen Montagen wird vorausgesetzt das sie ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können. Der Kunde hat den freien Zugang zum Montageort zu Gewährleisten. Strom und Wasser ist bei Bedarf vom Kunden zu stellen.
5.2 Alle Montagen werden nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt.
5.3 Folienverklebungen / Vollverklebungen
5.3.1 Fahrzeuge für die Verklebung / Folierung sind Waschstraßensauber durch den Kunden anzuliefern. Der Dienstleister behält sich vor starke Verschmutzungen für den Kunden kostenpflichtig zu beseitigen.
5.3.2 Anbauteile sind vom Kunden zu entfernen. Per Auftrag kann der Kunde dem Dienstleister dieses übertragen. Der Dienstleister delegiert dieses wiederrum an eine professionelle Werkstatt. Der dafür benötigte Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.3.3 Je nach Oberflächenbeschaffenheit und Montageort sind kleine Staubeinschlüsse, geringe Blasenbildung oder Einstiche in die Folie kein Reklamationsgrund.
5.3.4 Das überlappen von 2 Folienbahnen ist bei der Verklebung aktueller Stand der Technik und stellt keinen Reklamationsgrund da.
5.3.5 Dehnungsschnitte und Inlays an Fahrzeugteilen sind der aktuelle Stand der Technik und stellen keinen Reklamationsgrund da.
5.3.6 Haltbarkeiten aller Folien entsprechend der Angaben der Hersteller.
5.3.7 Gewährleistung und Garantie im Gesetzlichen Rahmen und bei Einhaltung aller Punkte unter Ziffer 9
6) Grafische Arbeiten / Korrekturabzüge / angelieferte Daten
6.1 Unter grafischen Arbeiten versteht der Dienstleister alle für den Kunden erstellten digitalen Daten im Bereich Entwurf / Layout / Satz
6.2 Grafische Entwürfe werden dem Kunden in Form eines Korrekturabzuges als PDF zur Verfügung gestellt.
6.3 Jede Produktion / jeder Auftrag eines Kunden bedarf der Freigabe des Korrekturabzuges. Ausgenommen davon sind Nachbestellungen ohne Änderungen, die bereits per Korrekturabzug genehmigt wurden. Fehler, die nach der Freigabe des Korrekturabzuges beim fertigen Produkt auffallen gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Die Werke des Dienstleisters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
6.5 Das Urheberrecht aller vom Dienstleister erstellten Werke verbleibt beim Dienstleister, der Kunde erhält ein Nutzungsrecht.
6.6 mit der Anlieferung von Daten, Logos, Bildern und anderen Medien (Digital und Print) versichert der Kunde das das uneingeschränkte Nutzungsrecht dieser Daten bei ihm liegt und er zur Nutzung der Daten in vollem Umfang berechtigt ist. Der Kunde stellt den Dienstleister von Ersatzansprüchen, die durch Verletzung des Urheber- oder Nutzungsrechtes von angelieferten Daten anfallen, komplett frei. Der Kunde ist eigenverantwortlich für alle seine angelieferten Daten.
7) Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Dienstleister berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Dienstleister hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Dienstleister unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Dienstleisters nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
8) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden / Terminsabsagen
8.1 Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
8.2 Werden mit dem Kunden abgestimmte Termine zur Durchführung von Arbeiten vom Kunden nicht wahrgenommen oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, ist der Dienstleister berechtigt, für die ihm hierdurch entstandenen vergeblichen Vorhalte- und Personalkosten pauschal 250,00 € als Ersatz zu fordern. Dem Dienstleister bleibt vorbehalten, einen konkret entstandenen höheren Schaden ersetzt zu verlangen, dem Kunden bleibt in jedem Fall vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Dienstleister kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Dienstleister behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Dienstleister das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
9.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Dienstleister vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Dienstleister ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
9.3 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Dienstleisters stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Dienstleister abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Dienstleister abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
9.4 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Dienstleisters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Dienstleister auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
10) Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
10.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand- lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
10.2 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.
10.3 Bei Folien gelten die Haltbarkeiten / Gewährleistungsfristen der Folienhersteller
10.4 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Dienstleister den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
10.5Der Dienstleister hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
10.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Dienstleister zurückzugeben oder zurückzusenden. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Dienstleister zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
10.8 Liefert der Dienstleister zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Dienstleister vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.9 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
11) Haftung
Der Dienstleister haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1 Der Dienstleister haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Verletzt der Dienstleister fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Dienstleister nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.
11.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Dienstleisters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Dienstleister verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in drei Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
13) Zurückbehaltung, Abtretung
13.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
13.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
14) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
14.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Dienstleisters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Dienstleister ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
14.3 Die Vertragssprache ist Deutsch
Stand und Ort: Bremerhaven / 01.10.2012